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Dieses ist eine private Homepage. Hier gibt es Informationen, Hinweise und Hilfen!
Bei der Thematik geht es im wesendlichen um die persönliche, ganz individuelle Situation und um die Familinengemeinschaft.
    Zu den persönlichen Dingen der Vorsorge zählen:
  • Versicherungen (Lebensversicherung, Sterbeversicherung)
  • Vollmachten (Banken, Partner)
  • Testament (Erbfolge)
  • Persönliche Vorsorge (Vorsorgevollmacht)
  • Betreuungsvorsorge (Betreuungsverfügung)
  • Medizinische Vorsorge (Patientenverfügung)
    Zu den Regelungen für die Nachkommen und Erben gehören:
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Testamentarische Festlegungen
  • Familienbegräbnisstätten
  • Pflege und Wartung von Begräbnisstätten

Da wir keine Rechtsberatung durchführen können und dürfen, werden hier nur allgemeingültige , zum Thema gehörende Punkte angesprochen.
Im unteren Link gibt es die notwendigen Informationen. Auch ein Infoblatt wird noch erarbeitet und ist dann unter 'Infoblätter' in www.kora-ffo.de abrufbar.


Vorsorgeregistrierung


Heute schon an den Ernstfall denken!!

Rechtliche Vorsorge
Keiner von uns weiß, wie lange er noch in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Jeder sollte daher frühzeitig sicherstellen, dass eine Vertrauensperson benannt ist, die im Ernstfall für ihn handeln und seine Interessen vertreten kann.

Vollmacht (Teil- oder Generalvollmacht)
Durch eine Vollmacht können Sie bestimmen, wer Ihre Angelegenheiten erledigt, solange Sie noch leben, Sie aber dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
Sie müssen bedenken, dass selbst nahe Familienangehörige wie Ehegatten oder Kinder ohne entsprechende Vollmacht keine Entscheidungen für Sie treffen können und eine Bankvollmacht bei weitem nicht ausreicht, um alle notwendigen Maßnahmen zu erledigen.

Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung empfiehlt sich dann, wenn Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht für den Fall späterer Hilflosigkeit erteilen können.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung gibt dem Arzt Auskunft über Ihre Wünsche, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern.

Wer stellt die Vollmacht aus?
Um sicher zustellen, dass Ihre Vollmacht den juristischen Anforderungen entspricht und sowohl von Behörden, Ämtern,Banken, Heimen als auch von Ärzten anerkannt wird, empfehlen wir dringend, Ihre Vollmacht (Generalvollmacht) durch das örtlich zuständige Notariat ausstellen und beurkunden zu lassen.
Das Notariat erteilt auch Auskunft über die Betreuungsverfügung.


Checkliste: Vorsorge für den Todesfall




Letzte Änderung am Dienstag, 7. Oktober 2008



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