Dieses ist eine private Homepage. Hier gibt es Informationen, Hinweise und Hilfen!
Endlich geschafft: man ist Rentner und meint "rund ums Finanzamt" habe ich nichts mehr mit zu schaffen. Leider ein Irrtum: Es geht alles wieder von vorne los. Daher hier allgemeingültige Aussagen und Hinweise:
Dieses hier ist keine Beratung oder Ähnliches. Daher können auch keine Ansprüche bei unkorrekte oder auch falsche Hinweise abgeleitet werden!
Allgemein gilt: Steuerfrei sind nur bestimmte Renten, vor allem: Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsrenten) Kriegs- sowie Wehrdienst- und Zivildienstbeschäftigtenrenten Wiedergutmachungsrenten Schwerbehindertenrente 2005 sind 50 Prozent der Rente steuerpflichtig Bislang musste von der gesetzlichen Rente nur der so genannte Ertragsanteil versteuert werden. Das waren, abhängig vom Renteneintrittsalter, zwischen 27 und 32 Prozent der Rente. Bei z.B. Erwerbsminderungsrenten auchmal nur zwischen 5% und 20%. Durch das Alterseinkünftegesetz wird der steuerpflichtige Anteil für Altrenten und für Neurenten des Jahres 2005 auf fünfzig Prozent erhöht.
Wer muss Steuern zahlen? Grundsätzlich gilt, dass erst dann Steuern fällig werden, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Dieser beträgt bei Alleinstehenden 7.664 Euro, bei Verheirateten 15.328 Euro. Das heißt nicht, dass Empfänger von kleinen Renten mit Partner im jedenfall steuerbefreit sind (Gemeinsamveranlagung, Nebeneinkünfte)!!
Wann muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden? Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist man unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne besondere Aufforderung durch das Finanzamt verpflichtet. Im Zweifelsfall wenden Sie sich daher bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Termine für die Abgabe der Steuererklärung Wie jedes Jahr Ende Mai wird es eng für manchen Steuerzahler mit der Abgabe der Steuererklärung bis zum Monatsende. Trotzdem haben Sie gute Karten, wenn Sie die Abgabe der Steuererklärungen hinauszögern, insbesondere wenn Sie Nachzahlungen leisten müssen, aber auch die Finanzämter sind meist dankbar, da sie in diesen Monaten mit Steuererklärungen zugeschüttet werden. Der 31. Mai als Abgabetermin gilt für alle Steuerzahler, die neben Lohn auch noch andere Einkünfte erzielen, der 30. September als Abgabetermin gilt für die Steuerzahler, die einen Steuerberater als Helfer haben, der 28. Februar des Folgejahres als Abgabetermin, gilt für alle Steuerzahler mit Berater und einem wichtigen und stichhaltigen Grund, der 31. Dezember des Folgejahres als Abgabetermin, gilt für alle Steuerzahler, die nur Lohn beziehen.
Wer sich durch einen Steuerberater beraten läßt, bekommt die Verlängerung ohne Probleme. Wenn das Finanzamt Ihnen die erste Mahnung ins Haus schickt, müssen Sie allerdings ihr Versäumnis begründen, lassen Sie sich was einfallen (Streß im Job, neuer Job, Umzug, andere Probleme), reagieren sollten Sie allerdings auf die Mahnung. Wenn Sie einen guten Grund haben (längerer Auslandaufenthalt) können Sie die Frist bis zum 28. Februar des Folgejahres verlängern lassen, auch hier müssen Sie aber durch einen Steuerberater vertreten werden, das Finanzamt muss Ihnen aber die Verlängerung genehmigen, sonst droht ihnen ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer, für Nachzahlungen die über den 31. März des Folgejahres hinausgehen setzt das Finanzamt außerdem monatlich 0,5 Prozent Zinsen an.
Steuerzahler die nur ihren Lohn/ Rente haben und sonst keine weiteren Einkünfte beziehen, sind an keine Fristen gebunden. Die Unterlagen sollten aber in jedem Fall bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden, ansonsten verfallen eventuelle Rückzahlungen vom Finanzamt endgültig.
Hinweis Da es erst 2008 die elektronische automatisierte Benachrichtigung vom Finanzamt kommt, kann es sein, dass von 2005 - 2008 steuern nachgezahlt werden müßten. Voraussetzung ist natürlich, sie müßten Steuern zahlen.
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