1.2. Änderung der Verwaltungsvorschrift der Stadt Frankfurt (Oder) Nr. 2/2005
Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach den Bestimmungen des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Beachte:
2.7 Übergangsregelung Fällige Nachforderungen des letzten Abrechnungszeitraums aus Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum 2007 sind nach den Regelungen dieser 2. Änderung der Verwaltungsrichtlinie Nr. 2/2005 über die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung zu entscheiden.
Für anhängige Widerspruchs- und Klageverfahren ist die Verwaltungsvorschrift der Stadt Frankfurt (Oder) Nr. 2/2005 in der ab dem 01.09.2008 geltenden Fassung anzuwenden.
2.8. Inkrafttreten Die 2. Änderung der Verwaltungsrichtlinie Nr. 2/2005 über die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung wird zum 01.09.2008 in Kraft gesetzt.
Meine Empfehlung lautet daher: Stellen Sie einen Nachprüfungsantrag für das Jahr 2007, wenn es zu Abzügen der Nachzahlungen kam.